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Was wird gefördert?


Es werden nur rechts- oder staatswissenschaftliche Projekte gefördert, die einer der folgenden Kategorien zugeordnet werden können:

1. Unterstützung der Durchführung einer wissenschaftlichen (nicht kommerziellen) Tagung (max. CHF 10'000.-)

a) Die Erstattung folgender Kosten kann beantragt werden:

i)   Reise und Unterbringung
ii)  Verpflegung der Referenten und Organisatoren
iii) Miete Lokalitäten (soweit die Veranstaltung nicht im universitären Rahmen durchgeführt werden kann)
iv) Zusatzkosten für hybride Veranstaltungen
v)  Unterlagen (soweit heute in Papierform noch notwendig)

b) Die Erstattung der folgende Kosten kann nicht beantragt werden:

i)   Lohnkosten der Organisatoren
ii)  Honorare der Referenten
iii) Übersetzungs- und Editierkosten für Unterlagen
iv) Veröffentlichung der Tagungsbeiträge (hierzu: Antrag auf Förderung von Publikationen)


2. Unterstützung eines Forschungsaufenthaltes (keine Weiterbildung wie z.B. LLM)


a) Die Erstattung folgender Kosten kann beantragt werden:

i)   Beitrag an Reisekosten
ii)  Beitrag an Lebenshaltungskosten, die die bisherigen Lebenshaltungskosten übersteigen
iii) Beitrag an Zulassungs- oder Nutzungsgebühren (bspw. Bibliothek)

b) Die Erstattung folgender Kosten kann nicht beantragt werden:

i)   Lohnausfall
ii)  Studiengebühren
iii) Veröffentlichung des wissenschaftlichen Ergebnisses (hierzu: Antrag auf Förderung von Publikationen)

 

3. Förderung eines wissenschaftlichen Projektes


a) Die Erstattung folgender Kosten kann beantragt werden:

i)  Beitrag an Lohnkosten
ii) Beitrag an Reisekosten und Spesen

b) Die Erstattung folgender Kosten kann nicht beantragt werden:

i)  Beitrag an Tagungskosten (hierzu Antrag auf Unterstützung der Durchführung einer wissenschaftlichen Tagung)
ii) Veröffentlichung des wissenschaftlichen Ergebnisses (hierzu: Antrag auf Förderung von Publikationen)

 

4. Förderung von Publikationen (max. CHF 3'000.-)


a) Die Erstattung folgender Kosten kann beantragt werden:

i)  Editier-, Übersetzungs- und Digitalisierungskosten
ii) Druckkostenbeiträge

b) Die Erstattung folgender Kosten kann nicht beantragt werden:

i)  Honorare, Löhne etc. für die Erstellung wissenschaftlicher Beiträge
ii) Lektoratskosten

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